Tarife

Das Anwaltshonorar berechnet sich grundsätzlich nach Zeitaufwand, wobei wir uns an die Empfehlungen des Anwaltsverbandes halten. Unsere Stundenansätze betragen zwischen CHF 200.-- und 350.-- pro Stunde und werden vor Annahme des Mandats mit unseren Klienten vereinbart.

Im Rahmen von Vertretungen vor Gericht oder Behörden ist die kantonale Tarifordnung massgebend, die eine Berechnung des Honorars nach Zeitaufwand oder Streitwert der Angelegenheit vorsieht.

Bei Bedarf stellen wir bei Behörden und Gerichten Gesuche um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege, d.h. um Übernahme der Verfahrens- und Anwaltskosten durch den Staat. Die unentgeltliche Rechtspflege setzt unter anderem voraus, dass eine finanzielle Bedürftigkeit besteht und die Sache nicht aussichtslos ist.