Arbeitsrecht

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?
Ob Kündigung, Abmahnung oder Streit um den Arbeitsvertrag – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu sichern und schnelle, praxisnahe Lösungen zu finden.

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Was fällt in den Bereich des Arbeitsrechts?

Im Arbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also um alles rund um Lohn, Arbeitsbedingungen oder Kündigungen.


Ein typischer Fall wäre beispielsweise, dass einer Person während einer Krankheit gekündigt wird. In solchen Situationen gelten sogenannte Sperrfristen, während denen eine Kündigung unzulässig sein kann. Oder es stellt sich die Frage, ob Überstunden ausbezahlt werden müssen oder ob der Arbeitgeber Ihnen bei Krankheit die Ferien kürzen darf. Viele wissen in solchen Situationen nicht, wie schnell sie reagieren müssen oder welche Rechte sie haben. Gerade bei Kündigungen laufen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Eine rechtliche Klärung hilft, Fehler zu vermeiden und die eigenen Ansprüche rechtzeitig durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Dazu gehören insbesondere folgende Fachgebiete:


Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen


Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsverträge rechtssicher, klar formuliert und auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Sie profitieren von einer sorgfältigen Analyse und einer Gestaltung, die Sie langfristig vor Konflikten schützt.


Unterstützung bei Kündigungen und Abmahnungen


Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wir begleiten Sie professionell durch herausfordernde Situationen. Wir prüfen Dokumente, zeigen Risiken auf und entwickeln eine Strategie, die Ihre Position stärkt.


Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohn, Urlaub oder Arbeitszeugnis


Wenn berechtigte Ansprüche nicht erfüllt werden, setzen wir diese entschlossen für Sie durch. Wir sorgen dafür, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht, und unterstützen Sie bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.


Beratung zu Aufhebungsverträgen und Abfindungen


Wir beraten Sie bei einvernehmlichen Trennungen und achten auf faire Bedingungen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Chancen optimal zu nutzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Begleitung bei Mobbing oder Diskriminierungsfällen


In belastenden Situationen stehen wir an Ihrer Seite. Wir zeigen Ihre Optionen auf, entwickeln eine klare Vorgehensweise und unterstützen Sie vertraulich und zielgerichtet.


Vertretung vor Arbeitsgerichten


Wir vertreten Ihre Interessen mit Erfahrung und Klarheit vor allen zuständigen Instanzen. Unser Ziel ist ein überzeugender Auftritt und ein Ergebnis, das Ihre Position wirkungsvoll schützt.

Wieso Advokatur am Fischmarkt

Arbeitsrechtliche Fragen können für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen schnell existenzielle Bedeutung haben. Mit unsereren Spezialisten in Liestal haben Sie kompetente Partner an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit regionaler Verankerung verbindeen.


  • Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren erfolgreich Mandant:innen im Arbeitsrecht und kennen die aktuelle Rechtsprechung sowie regionale Besonderheiten.
  • Individuelle Lösungen – Jeder Fall ist anders. Wir entwickeln massgeschneiderte Strategien, die Ihre Interessen bestmöglich wahren.
  • Verlässliche Begleitung – Von der ersten Einschätzung bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
  • Klare Kommunikation – Wir legen Wert auf eine verständliche Beratung ohne juristisches Fachchinesisch.


So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Arbeitsrecht in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserem Büro in Liestal.

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Robin Eschbach

Robin Eschbach

Rechtsanwalt


eschbach@fischlex.ch

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Daniela Heinis

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FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.

  • Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

    Eine Kündigung ist ungültig, wenn sie während einer Sperrfrist erfolgt, z.B. während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst. Erfolgt trotzdem eine Kündigung während dieser Zeit, entfaltet sie keinerlei Wirkungen, denn sie ist nichtig. 


    Missbräuchlich ist eine Kündigung unter anderem bei Rachemotiven oder wegen der Geltendmachung berechtigter Ansprüche. 


    Ob eine Kündigung rechtlich haltbar ist, sollte immer im Einzelfall geprüft werden. 


  • Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?

    Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten zulässig, etwa bei Diebstahl, massiver Pflichtverletzung oder Vertrauensbruch. In vielen Fällen muss vorgängig eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn die Verfehlung des Arbeitnehmers weniger schwerwiegend ist. Ist die fristlose Kündigung ungerechtfertigt, besteht Anspruch auf Lohnersatz und Entschädigung. Eine rasche rechtliche Abklärung ist hier besonders wichtig. 

  • Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

    Möchten Sie eine Kündigung anfechten, müssen Sie spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Kommt daraufhin keine Einigung zustande, muss innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage eingereicht werden. 


    Möchten Sie sich gegen eine fristlose Kündigung wehren, müssen Sie ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsbehörde einleiten. Kommt während der Schlichtungsverhandlung keine Einigung zustande, erhalten Sie eine Klagebewilligung. Mit dieser Klagebewilligung müssen Sie innert drei Monaten Klage beim zuständigen Gericht einreichen


  • Bekomme ich bei einer Kündigung eine Abfindung?

    Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, welche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlt wird im Falle einer Kündigung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung in der Schweiz besteht nur, wenn der Arbeitnehmer mindestens 50 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis vor der Kündigung 20 Jahre oder länger gedauert hat. Die Höhe der Abfindung liegt zwischen zwei und acht Monatslöhnen.


    Zusätzlich kann im Arbeitsvertrag eine Abfindung vereinbart werden im Falle einer Kündigung. Die Höhe der Abfindung kann dabei frei gewählt werden. 


  • Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall?

    Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie unverschuldet krank oder verunfallt sind, das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert und der Arbeitnehmer dadurch der Arbeitsleistung verhindert sind. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt davon ab, in welchem Dienstjahr der Arbeitnehmer sich befindet. 


    Besteht keine Krankentaggeldversicherung (KTG), richtet sich die Lohnfortzahlung nach den gesetzlichen Regeln. Dabei gibt es je nach Kanton unterschiedliche Skalen (z.B. Berner, Zürcher oder Basler Skala), welche festlegen, wie lange der Lohn weiterbezahlt werden muss.


    Besteht hingegen eine Krankentaggeldversicherung, sind vor allem die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entscheidend. 


    Wichtig ist, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.


  • Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen un dkann ich ein besseres verlangen?

    Ein Arbeitszeug basiert auf Mitarbeiterbewertungen oder Personaldossier. Es muss wahr, wohlwollend und vollständig verfasst sein. Versteckte negative Botschaften oder missverständliche Formulierungen sind unzulässig. Arbeitnehmer können jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen und haben Anspruch auf Korrekturen, wenn das Zeugnis unzutreffend oder unfair formuliert ist. Gerade bei Bewerbungen kann ein gutes Zeugnis entscheidend sein.

Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah

Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

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