Haftpflichtrecht
Sie benötigen Unterstützung im Haftpflichtrecht?
Ob nach einem Unfall, bei Personenschäden oder bei Streitigkeiten mit Versicherungen – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Haftpflichtrecht zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche durchzusetzen und faire, praxisnahe Lösungen zu erzielen.
Was beinhaltet das Haftpflichtrecht?
Im Haftpflichtrecht geht es darum, wer für einen Schaden bezahlen muss. Das wird oft nach einem Unfall oder einem unabsichtlich verursachten Schaden relevant.
Stellen Sie sich vor, Sie werden auf dem Velo von einem Auto angefahren. Sie verletzen sich (Personenschaden), können eine Zeit lang nicht arbeiten (Erwerbsausfall) und haben dadurch zusätzliche Kosten. Zudem können Sie nun für eine gewisse Zeit Ihren Haushalt nicht mehr selbst bewältigen (Haushaltschaden). Gleichzeitig wird Ihr Velo beschädigt durch den Unfall (Sachschaden). Vielleicht haben Sie sogar längerfristige Schmerzen und Einschränkungen (Genugtuung). Dann stellt sich die Frage, wer für all diese Kosten aufkommen muss. Es wird kompliziert, wenn die Haftpflichtversicherung des Autofahrers nicht (mehr) zahlen will oder wenn über die Höhe des Schadens gestritten wird.
Unsere Leistungen im Haftpflichtrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall oder sind auf andere Weise zu Schaden gekommen? Haftpflichtfälle werfen häufig komplexe rechtliche und finanzielle Fragen auf. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Ansprüche korrekt zu sichern und durchzusetzen. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Fällen:
Abklärung der Haftungsfrage
Wir prüfen für Sie, wer rechtlich für den Schaden verantwortlich ist und gegen wen welche Ansprüche bestehen.
Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Schadens. Je nach Fall kommen Einkommensausfall, Haushaltschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Sachschäden, Genugtuung oder auch Kapital- oder Rentenabfindungen in Betracht. Das Ziel ist, dass Sie eine vollständige und faire Entschädigung für Ihre erlittenen Nachteile erhalten. Immer prüfen wir eine gütliche Einigung und setzen unsere langjährige Erfahrung im Verhandeln mit Versicherungen für Sie ein.
Vertretung bei Streitigkeiten vor Behörden und Gerichten
Wir setzen Ihre Ansprüche auch in Einsprache-, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren durch. Unser Ziel ist es eine effiziente Lösung in Ihrem Interesse zu finden.
Vertretung gegenüber Versicherungen
Unberechtigte Leistungskürzungen oder -ablehnungen können wir für Sie rechtlich überprüfen und anfechten.
Prüfung von Opferhilfeleistungen
Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Opferhilfe haben. Diese decken bis zu 4 Stunden anwaltliche Beratung unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Je nach Fall genügt das, um die Haftungsfrage zu klären.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Haftpflichtrechtliche Fragen können für Betroffene schnell weitreichende finanzielle und persönliche Folgen haben – etwa nach einem Unfall oder bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Mit unsereren Spezialisten in Liestal haben Sie Partner an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit Durchsetzungsstärke und regionaler Verankerung verbinden.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Haftpflichtrecht und kennen die rechtlichen Grundlagen sowie die Praxis von Versicherungen und Gerichten.
- Individuelle Lösungen – Jeder Schadenfall ist anders. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und setzen uns gezielt für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
- Verlässliche Begleitung – Von der ersten Einschätzung bis hin zur Verhandlung mit Versicherungen oder zur Vertretung vor Gericht stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
- Klare Kommunikation – Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten verstehen. Deshalb beraten wir Sie verständlich und transparent.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner im Bereich des Haftpflichtrechts in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserer Kanzlei in Liestal.
Ihre Partner
Natalie Matiaksa
Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Mediatorin SAV

FAQ: Häufige Fragen zum Haftpflichtrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Für den Anspruch auf Schadenersatz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schaden
- Widerrechtliches Verhalten durch eine andere Person: Diese Person muss durch sein Verhalten eine Rechtspflicht oder Sorgfaltspflicht verletzt haben.
- Kausalzusammenhang zwischen dem widerrechtlichen Verhalten und dem Schaden
In vielen Fällen haftet die verantwortliche Person auch ohne Verschulden.
Welche Schäden werden ersetzt?
Zum ersatzfähigen Schaden gehören insbesondere Heilungskosten (z.B. Arztkosten, Spitalaufenthalt), Erwerbsausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsschaden, wenn Arbeiten im Haushalt nicht mehr möglich sind und Sachschäden, etwa an Fahrzeugen oder Kleidern.
Wann habe ich Anspruch auf Genugtuung?
Eine Genugtuung wird bei erheblichen Schmerzen/Leiden zugesprochen, etwa bei schweren Körperverletzungen, längerdauerndem Heilungsverlauf, dauerhaften Beeinträchtigungen oder beim Tod eines nahestehenden Menschen. Bei bleibenden schweren psychische Beeinträchtigungen kann ebenfalls ein Anspruch auf Genugtuung bestehen.
Die Genugtuung dient im Gegensatz zum Schadenersatz nicht dem Ausgleich finanzieller Verluste, sondern soll immaterielles Leid, Schmerzen und seelische Belastungen anerkennen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Ereignisses und den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Wer haftet bei Unfällen?
Bei Unfällen haftet grundsätzlich diejenige Person, die den Schaden verursacht hat. Häufig übernimmt jedoch deren Haftpflichtversicherung die Zahlung. In gewissen Fällen haftet auch der Arbeitgeber für Mitarbeitende. Für Geschädigte ist wichtig zu wissen, gegen wen sie Ansprüche geltend machen können. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
Wie gehe ich bei einem Unfall richtig vor?
Nach dem Unfall ist es wichtig, Beweise zu sichern und den Schaden rasch zu melden sowohl bei der eigenen Versicherung als auch bei derjenigen der Gegenseite. Wenn keine Polizei vor Ort war, sollten Fotos vom Unfallort gemacht werden und die Namen der Beteiligten und Zeugen aufgenommen werden. Bei Angaben gegenüber Versicherungen und Ärzten ist darauf zu achten, dass das Schadenereignis korrekt wiedergegeben wird. Auch sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie geltend gemacht werden können. Fehler oder unklare Formulierungen können zu Ihrem Nachteil werden.
Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatz oder Genugtuung geltend zu machen?
Haftpflichtansprüche unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. In der Regel verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zehn Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Wer zu lange wartet, kann seine Ansprüche verlieren, selbst bei klaren Fällen.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will oder nur teilweise?
Versicherungen prüfen Schadenfälle oft sehr genau und können Leistungen ganz oder teilweise ablehnen. In solchen Fällen hat die betroffene Person die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Es lohnt sich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Leistungsablehnung überprüfen zu lassen.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.
