Gesellschaftsrecht
Sie benötigen Unterstützung im Gesellschaftsrecht?
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Streit zwischen Gesellschaftlern - wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Gesellschaftsrecht zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre unternehmerischen Interessen zu wahren und praxisnahe, nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Was ist Gesellschaftsrecht?
Im Gesellschaftsrecht geht es um Unternehmen, also darum, wie man gemeinsame in Geschäft aufbaut und organisiert. Viele kommen dabei zum ersten Mal in Kontakt, wenn sie eine Firma gründen möchten. Dann stellt sich beispielsweise folgende Fragen: Soll ich eine GmbH oder eine AG gründen? Wie viel Kapital braucht ich? Hafte ich persönlich für Schulden des Unternehmens?
Auch später können rechtliche Probleme entstehen. Zwei Geschäftspartner führen gemeinsam ein Unternehmen und plötzlich gibt es Streit. Was passiert, wenn einer aus dem Geschäft aussteigen will? Wer darf was entscheiden? Wer trägt das Risiko, wenn etwas schiefgeht?
Das Gesellschaftsrecht regelt genau solche Fragen. Es legt fest, wie ein Unternehmen aufgebaut ist und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben. Eine gute rechtliche Struktur von Beginn an hilft, Missverständnisse zu vermeiden und das Unternehmen langfristig abzusichern.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Beratung zur passenden Rechtsform
Die Wahl der richtigen Rechtsform hat grosse Auswirkungen auf Haftung, Finanzierung und Organisation. Gemeinsam analysieren wir Ihre geschäftlichen Ziele, Ihre Risikobereitschaft und Ihre geplanten Strukturen. So finden wir heraus, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben am sinnvollsten ist.
Erstellung und Überprüfung von Statuten
Gut formulierte Statuten vermeiden spätere Konflikte und stellen sicher, dass die Gesellschaft flexibel und handlungsfähig bleibt. Wir formulieren klare und praxistaugliche Statuten oder überprüfen Ihre bereits bestehenden Statuten. Besondere Erfahrung haben wir bei Wohnbaugenossenschaften, wo wir auch mit dem Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz zusammenarbeiten.
Beratung bei Gründung von Verein, GmbH, AG oder Genossenschaften
Bei der Vorbereitung einer Gründung unterstützen wir Sie mit allen rechtlichen Abklärungen und notwendigen Dokumenten. Für den formellen Gründungsakt verweisen wir Sie anschliessend an ein Notariat.
Leitung von Generalversammlungen oder Begleitung
Bei rechtlich heiklen oder emotionalen Themen können wir den Genossenschaftsvorstand, den Verwaltungsrat, Aktionäre oder Gesellschafter begleiten.
Unterstützung bei Haftungsfragen und Organverantwortung
Geschäftsführer und Verwaltungsräte tragen besondere Verantwortung. Wir klären, welche Pflichten bestehen und wann eine persönliche Haftung droht.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Gesellschaftsrechtliche Fragen können für Unternehmen von zentraler Bedeutung sein – sei es bei der Gründung, Umstrukturierung oder bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Mit unseren Anwälten in Liestal haben Sie Fachpersonen an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit unternehmerischem Verständnis und regionaler Verankerung verbinden.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Gesellschaftsrecht und kennen die rechtlichen Anforderungen sowie die Praxis der zuständigen Behörden und Register.
- Individuelle Lösungen – Jedes Unternehmen ist anders. Wir entwickeln massgeschneiderte Strategien, die auf Ihre unternehmerischen Ziele und Strukturen abgestimmt sind.
- Verlässliche Begleitung – Von der Gründung über Vertragsgestaltungen bis hin zur Vertretung in Konfliktfällen stehen wir Ihnen in der Region Basel zur Seite.
- Klare Kommunikation – Wir legen Wert auf eine verständliche Beratung ohne juristisches Fachchinesisch.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht in der Region Basel haben. Wir empfangen Sie gerne in unserem Büro in Liestal.
FAQ: Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Wie gründe ich einen Verein?
Vereine entstehen in der Schweiz sehr einfach. Es braucht mindestens zwei Personen, welche gemeinsam Statuten beschliessen und den Verein gründen. Die Statuten müssen den Zweck, die Organisation und die Finanzierung des Vereins regeln. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nur nötig, wenn der Verein ein kaufmännisches Gewerbe betreibt.
Durch die unkomplizierte Struktur eignet sich der Verein ideal für Sportclubs, kulturelle Organisationen oder gemeinnützige Tätigkeiten.
Wie gründe ich eine Aktiengesellschaft (AG)?
Für die Gründung einer AG braucht es ein Mindestkapital von CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Die Gründer erstellen Statuten, bezahlen das Aktienkapital ein und beurkunden die Gründung beim Notar. Anschliessend erfolgt ein Eintrag in das Handelsregister.
Wie unterscheidet sich die AG von der GmbH - welche Rechtsform passt zu mir?
Der wichtigste Unterschied ist das Kapital. Die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000. Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital. Die GmbH eignet sich oft für kleinere Unternehmen.
Bei einer AG wird ein höheres Kapital gefordert. Jedoch weist diese Rechtsform auch diverse Vorteile auf. Bei der AG ist es beispielsweise möglich, als Aktionär anonym zu bleiben und die eigenen Anteile ohne Problem weiterzuverkaufen. Die Aktiengesellschaft eignet sich vor allem für wachstumsorientierte Unternehmen und grössere Firmen.
Wer haftet bei einer AG oder GmbH?
Für Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Inhaber. Eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung kommt nur in Ausnahmefällen vor. Dadurch bieten beide Rechtsformen einen hohen Schutz vor privaten finanziellen Risiken.
Was muss in den Statuten stehen?
Die Statuten sind die Grundpfeiler einer Gesellschaft. Sie müssen mindestens den Zweck, die Firma (Name), den Sitz, das Kapital und die Organisation regeln. Häufig werden zusätzliche Bestimmungen wie Stimmrechte und Übertragbarkeit von Anteilen aufgenommen. Gut formulierte Statuten verhindern spätere Konflikte und sorgen dafür, dass die Gesellschaft handlungsfähig bleibt.
Wie gründe ich eine Genossenschaft?
Für die Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens 7 Personen. Eine Genossenschaft verfolgt das Ziel, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder gemeinsam zu fördern. Zur Gründung braucht es Statuten, einen Verwaltungsrat und eine Generalversammlung.
Eine Genossenschaft ist flexibel und eignet sich beispielsweise besonders für gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

