Vertragsrecht

Sie benötigen Unterstützung im Vertragsrecht?
Ob Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung oder Streitigkeiten aus bestehenden Verträgen – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und rechtssichere, praxisnahe Lösungen zu finden.

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Um was geht es im Vertragsrecht?

Verträge begegnen uns im Alltag ständig, oft ohne, dass wir uns dessen bewusst sind. Immer dann, wenn Sie etwas kaufen, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder einen Auftrag erteilen, entsteht rechtlich gesehen ein Vertrag. Es tauchen Fragen auf, wie beispielsweise, ob der Vertrag gültig ist oder was Sie machen können, wenn die andere Partei ihre Leistungen nicht erbringt.


Probleme treten meist erst auf, wenn etwas nicht wie vereinbart funktioniert. Sie kaufen zum Beispiel ein neues Gerät, das schon nach kurzer Zeit nicht mehr richtig funktioniert. Oder Sie lassen eine Arbeit ausführen, etwa eine Reparatur, und sind mit dem Ergebnis unzufrieden, weil es mangelhaft ist oder nicht den Abmachungen entspricht.


Auch bei Online-Bestellungen kommt es häufig zu Unklarheiten. Plötzlich werden zusätzliche Kosten verlangt oder es gelten Bedingungen, die Sie so nicht erwartet haben. Hier spielen die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine wichtige Rolle, die selten gelesen werden.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen


Verträge werden von uns sorgfältig überprüft, klar formuliert und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Ziel ist ein rechtssicherer Vertrag, der Ihre Interessen bestmöglich schützt.


Anfechtung von Verträgen


Bei Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Drohung unterstützen wir Sie bei der Anfechtung eines Vertrags. Wir leiten für Sie die notwendigen Schritte fristgerecht ein.


Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen


Bei Sachmängeln, Lieferverzug oder fehlender Vertragserfüllung setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Dazu gehören Mängelrügen, Preisminderungen, Ersatzansprüche oder sogar die Auflösung des Vertrags. Auch Unternehmen unterstützen wir bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.


Beratung bei Vertragsverletzung und Schadenersatzforderungen


Kommt es zu Verzögerungen, Pflichtverletzungen oder finanziellen Schäden, klären wir, welche Ansprüche bestehen und wie Sie diese effizient durchsetzen können.

Wieso Advokatur am Fischmarkt

Rechtliche Fragen im Vertragsrecht begleiten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen im Alltag und können bei Unklarheiten oder Konflikten schnell an Bedeutung gewinnen. Mit unserern Spezialisten in Liestal haben Sie kompetente Fachpersonen an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit Weitsicht und regionaler Verankerung verbinden.


  • Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Vertragsrecht und kennen die rechtlichen Anforderungen sowie die praktische Umsetzung in unterschiedlichsten Vertragsverhältnissen.
  • Individuelle Lösungen – Jeder Vertrag und jede Ausgangslage ist anders. Wir entwickeln Lösungen, die auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.
  • Verlässliche Begleitung – Von der Erstellung und Prüfung von Verträgen bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
  • Klare Kommunikation – Wir legen Wert auf eine verständliche und transparente Beratung, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.


So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Vertragsrecht in der Region Basel. Gerne empfangen wir Sie in unserem Büro in Liestal.

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Erik Wassmer

Erik Wassmer

Rechtsanwalt


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Robin Eschbach

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Katharina Bossert

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Rechtsanwältin, Mediatorin SAV


bossert@fischlex.ch

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FAQ: Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.

  • Wie kommt ein Vertrag zustande?

    Ein Vertrag entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen über die wesentlichen Punkte eines Geschäfts einigen. Das Angebot und die Annahme müssen somit übereinstimmen. Das kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend geschehen. Die meisten Verträge sind bereits gültig zustande gekommen, ohne dass etwas unterschrieben wurde. Entscheidend ist, dass die Parteien denselben Willen hatten und sich verbindlich äussern wollten.

  • Wann braucht ein Vertrag eine besondere Form?

    In der Schweiz gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das heisst, dass die meisten Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Nur für bestimmte Verträge ist eine Schriftform oder sogar eine öffentliche Beurkundung erforderlich, damit sie gültig zustande kommen (z.B. Eheverträge, Grundstückskäufe). 

  • Was gilt bei Kaufverträgen - und was kann ich bei Sachmängeln tun?

    Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, eine bestimmte Sache zu liefern. Stellt sich heraus, dass die gelieferte Sache Defekte aufweist, liegt ein Sachmangel vor. Sobald der Käufer solche Defekte erkennt, müssen diese umgehend beim Verkäufer angezeigt werden (Mängelrüge). Je nach Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten, eine Preisreduktion oder eine Ersatzlieferung verlangen. 

  • Was sind Willensmängel - und wann kann ich einen Vertrag anfechten?

    Ein Vertrag kann unter anderem angefochten werden, wenn er unter Irrtum, Täuschung oder Drohung zustande gekommen ist. Die Betroffenen müssen aber den Vertrag innert bestimmter Fristen anfechten, sonst bleibt er gültig. 


    Die Anfechtung führt in der Regel dazu, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird.


  • Was muss ich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beachten?

    AGB enthalten oft wichtige Regeln, die automatisch gelten, sobald ein Vertrag abgeschlossen wird. Viele Konsumenten akzeptieren diese, ohne sie zu lesen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie klar formuliert, verständlich und zugänglich sind für Kunden. Zudem dürfen sie keine Bestimmungen enthalten, die gegen das Gesetz sprechen. 


    Für Unternehmen ist es wichtig, AGB sorgfältig zu formulieren. Für Konsumenten lohnt es sich, auf versteckte Kosten, Haftausschlüsse usw. zu achten. 


  • Was passiert, wenn eine Partei nicht liefert oder nicht bezahlt?

    Kommt eine Partei mit ihrer Leistung in Verzug, stehen der anderen Partei verschiedene Rechte zu. Diese Rechte erstrecken sich von Mahnungen über Nachfristen bis hin zum Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz. 

Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah

Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst assergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

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