Wohnen und Bauen

Sie benötigen Unterstützung im Miet- oder Baurecht?
Ob Mietverhältnis, Bauprojekt oder Streitigkeiten rund um Immobilien – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und praktikable, rechtssichere Lösungen zu finden.

Kontakt

Was fällt in den Bereich von Wohnen & Bauen?

Im Bereich Wohnen & Bauen geht es um alle rechtlichen Fragen rund um das Mieten, Wohnen und Errichten von Gebäuden.


Ein häufiges Problem im Mietrecht betrifft die Nebenkostenabrechnung. Haben Sie am Jahresende eine hohe Nachforderung erhalten und fragen sich, ob diese überhaupt korrekt ist? Es kommt vor, dass Kosten verrechnet werden, die so nicht zulässig sind.

Auch Mängel in der Wohnung führen häufig zu Konflikten. Haben Sie beispielsweise Schimmel in der Wohnung und reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Mitteilung? Dann stellt sich die Frage, ob Sie allenfalls einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben und wie Sie richtig vorgehen müssen.


Beim Bauen zeigen sich Probleme oft erst zu einem späteren Zeitpunkt. Haben Sie arbeiten ausführen lassen und treten danach Mängel auf, etwa Feuchtigkeit, unsaubere Ausführungen oder sogar Schäden? Dann ist entscheidend, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.


Zusätzlich können Streitigkeiten mit Nachbarn oder Fragen zu Baubewilligungen auftreten. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann viele Probleme besser lösen.

Unsere Leistungen im Bereich Wohnen und Bauen

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Dazu gehören insbesondere folgende Fachgebiete:


Mietangelegenheiten


In mietrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Auf Mieterseite prüfen wir Kündigungen und Mietzinserhöhungen und zeigen auf, welche Rechte Sie haben. Bei Mängeln in der Wohnung unterstützen wir Sie bei der konkreten Mängelrüge, der Durchsetzung einer Mietzinsreduktion oder der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu entschärfen und Ihre Wohnsituation zu sichern.


Auf Vermieterseite stehen die Vertragsgestaltung, die Mietzinshöhe, der Umgang mit Mietenden, ein Zahlungsverzug oder der Verbleib von Mietenden in der Wohnung im Vordergrund, wo ein rechtlich korrektes Vorgehen zentral ist.


Durchsetzung von Bauhandwerkerpfandrechten


Unternehmen und Handwerker erhalten von uns rasche und präzise Unterstützung bei der Anmeldung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stellen sicher, dass Fristen eingehalten werden. So schützen wir Ihr Honorar zuverlässig und effizient.


Begleitung im Planungs- und Baubewilligungsverfahren


Wir begleiten Bauherrschaften durch sämtliche Schritte des Baubewilligungsverfahren – von der Eingabe des Baugesuchs bis zur Klärung von rechtlichen Fragen mit der Gemeinde.


Beratung bei Stockwerkeigentum, Nachbarrecht und Immissionsstreitigkeiten


Ob Lärm, Grenzabstände, hohe Bäume oder das Bauvorhaben des Nachbarn – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, nötigenfalls aber auch konsequent vorzugehen, wenn Ihre Ansprüche verletzt werden. Im Falle eines Bauvorhabens gilt es rasch zu reagieren und Fristen einzuhalten.

Wieso Advokatur am Fischmarkt

Rechtliche Fragen rund um Wohnen und Bauen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und können schnell komplex werden – sei es im Mietrecht, bei Bauvorhaben oder bei Konflikten rund um Immobilien. Mit unsereren Spezialisten in Liestal haben Sie Fachpersonenen an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit praktischem Verständnis und regionaler Verankerung verbinden.


  • Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Miet- und Baurecht und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Praxis von Behörden und Gerichten.
  • Individuelle Lösungen – Jedes Bauvorhaben und jedes Mietverhältnis ist anders. Wir entwickeln Lösungen, die auf Ihre konkrete Situation abgestimmt sind.
  • Verlässliche Begleitung – Von der Vertragsgestaltung über die Beratung bei Bauprojekten bis hin zur Vertretung bei Streitigkeiten stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
  • Klare Kommunikation – Wir legen Wert auf eine verständliche und transparente Beratung, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.


So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für die Bereiche Wohnen und Bauen in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserer Anwaltskanzlei in Liestal.

Kontakt aufnehmen

Ihre Partner

Erik Wassmer

Erik Wassmer

Rechtsanwalt


wassmer@fischlex.ch

Mehr zur Person

Katharina Bossert

Katharina Bossert

Rechtsanwältin, Mediatorin SAV


bossert@fischlex.ch

Mehr zur Person

Daniela Heinis

Daniela Heinis

Rechtsanwältin


heinis@fischlex.ch

Mehr zur Person

FAQ: Häufige Fragen zum Miet- und Baurecht

Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.

  • Darf mir mein Vermieter kündigen oder den Mietzins erhöhen?

    Kündigungen und Mietzinserhöhungen müssen in der Schweiz strengen Formvorschriften genügen und sachlich begründet sein. Der Vermieter muss dabei ein amtliches Formular verwenden. Ausserordentliche Kündigungen dürfen nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Für die Anfechtung einer Kündigung muss die kurze Frist von 30 Tagen unbedingt eingehalten werden.


    Auch Mietzinserhöhungen müssen korrekt und nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise durch gestiegene Kosten oder wertvermehrende Investitionen. Für Mieter lohnt sich eine Prüfung, da viele Erhöhungen oder Kündigungen anfechtbar sind.


  • Was kann ich tun, wenn meine Wohnung Mängel hat?

    Schimmel, undichte Fenster oder Heizungsausfälle gelten als Mietmängel, die der Vermieter beheben muss. Wichtig ist, den Mangel sofort schriftlich zu melden. Je nach Schwere des Mangels können Sie sogar eine Mietzinsreduktion oder Schadenersatz verlangen. Wird der Mangel nicht innert angemessener Zeit beseitigt, können den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde hinterlegen.

  • Was gilt bei Nebenkosten, offenen Forderungen, Wohnungsübergabe und dem Mietdepot?

    Nebenkosten dürfen nur verlangt werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind und müssen nachvollziehbar abgerechnet werden. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unklarheiten Einsicht in die Belege zu verlangen.


    Bei der Wohnungsübergabe ist entscheidend, ob Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen. Nur für solche Schäden kann der Vermieter Kosten geltend machen.


    Das Mietdepot dient als Sicherheit für offene Forderungen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss es zurückbezahlt werden, sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.


  • Was kann ich als Vermieter tun, wenn der Mieter nicht zahlt und wann ist eine Kündigung oder Ausweisung möglich?

    Gerät ein Mieter mit dem Mietzins in Verzug, kann der Vermieter ihm schriftlich eine Zahlungsfrist setzen (in der Regel 30 Tage) und gleichzeitig die Kündigung androhen, falls die Zahlung nicht erfolgt. Wird innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.


    Zieht der Mieter nach der Kündigung nicht aus, kann beim zuständigen Gericht die Ausweisung (Räumung) beantragt werden. Dabei ist wichtig, dass alle formellen Anforderungen eingehalten werden, da sonst Verzögerungen entstehen können.


  • Wie funktioniert das Bauhandwerkerpfandrecht - und wann kann ich es anmelden?

    Unternehmen, die auf einem Grundstück Bauarbeiten ausführen oder Material liefern, können sich mit einem Bauhandwerkerpfandrecht absichern, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Dafür müssen die Arbeiten dem Bau dienen (z.B. Umbau, Erweiterung, Renovation) und das Pfandrecht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss der Arbeiten beim Grundbuchamt angemeldet werden. Vor Ablauf dieser Frist muss das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen sein.


    Das Pfandrecht verschafft einen Sicherungsanspruch, aber nur, wenn es korrekt und rechtzeitig angemeldet wird. Kleine Fehler oder verspätete Eingaben können dazu führen, dass der Anspruch verwirkt.


  • Wie läuft ein Baubewilligungsverfahren ab - und wie kann ich eine Einsprache erheben?

    Wer bauen oder umbauen will, stellt ein Baugesuch, das öffentlich aufgelegt wird, sofern das Vorhaben nicht bewilligungsfrei ist. Während der Auflagefrist von grundsätzlich 10 Tagen können Nachbarn und Betroffene Einsprache erheben, wenn sie sich durch das Projekt beeinträchtigt fühlen, und innert 10 weiteren Tagen eine Begründung einreichen. Das Verfahren ist oft komplex und umfasst Bauvorschriften, Abstandsvorschriften, Umweltauflagen und Zonenvorgaben. Sowohl Bauherrschaft als auch Einsprechende sollten Fristen einhalten und rechtliche Vorgaben kennen.

  • Was muss ich beim Kauf einer schlüsselfertigen Wohnung oder beim Abschluss von Bauverträgen beachten?

    Beim Kauf einer «schlüsselfertigen» Liegenschaft ist entscheidend, dass die vereinbarten Leistungen klar festgehalten sind, etwa in Bezug auf Ausstattung, Materialien oder Ausbaustandard. Unklare Formulierungen können später zu Streitigkeiten führen.


    Beim Kauf einer Wohnung oder beim Bau eines Hauses kommen oft verschiedene Verträge zur Anwendung, etwa Architekturverträge, Werkverträge oder Vereinbarungen mit General- oder Totalunternehmen. Diese regeln, wer welche Leistungen erbringt, welche Kosten anfallen und wer für Mängel haftet. Bei einem Haftungsausschluss des Verkäufers, der gleichzeitig das gekaufte Haus als Architekt oder GU erstellt hat, lohnt sich manchmal der Gang ans Gericht: Im Verfahren BGE  4A_444/2017, Urteil vom 12. April 2018 konnte unsere Mandantschaft trotz Freizeichnungsklausel eine Nachbesserung der mangelhaften Fundation erstreiten.


    Wichtig ist, dass Leistungen, Preise, Fristen und Zuständigkeiten klar und vollständig geregelt sind. Gerade bei General- oder Totalunternehmen übernimmt eine einzige Partei die Koordination des gesamten Bauprojekts, was Vorteile bringen kann – aber auch bedeutet, dass Sie stark von deren Vertrag und Ausführung abhängig sind. Wenn die Subunternehmer nicht bezahlt werden, droht ein Bauhandwerkerpfandrecht und besteht die Gefahr, dass Sie einzelne Bauleistungen doppelt bezahlen müssen. Die Einrichtung eines GU-Kontos und ein Bautreuhänder können dieses Risiko verkleinern. Es sollte sichergestellt sein, dass die Zahlungen an den GU nur nach Baufortschritt ausgelöst werden.


    Bei Werkverträgen ist entscheidend, dass das Bauwerk am Ende den vereinbarten Anforderungen entspricht. Werden Mängel festgestellt, bestehen unter Umständen Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz. Solche Ansprüche müssen jedoch rechtzeitig geltend gemacht werden.


    Da Bauverträge oft komplex sind und finanzielle Risiken bergen, lohnt es sich, diese frühzeitig prüfen zu lassen. So können Unklarheiten vermieden und spätere Streitigkeiten reduziert werden.


  • Was darf mein Nachbar und wie nahe darf man an die Grenze bauen oder pflanzen?

    Grundsätzlich darf niemand seine Nachbarn durch übermässige Immissionen stören, etwa durch zu laute Arbeiten, Rauch oder dauernde Geräusche. Bei hohen und andauernden Lärmimmissionen können Sie als Mietpartei eine Mietzinsreduktion verlangen.


    Für Bauten und Pflanzen gelten je nach Gemeinde oder Kanton klar definierte Grenzabstände. Bäume und Sträucher müssen auf bestimmte Höhen zurückgeschnitten werden. Im Kanton Baselland dürfen beispielsweise Grünhecken nicht höher als 1.80 Meter sein und müssen einen Mindestabstand von 60cm zum Nachbarsgrundstück haben. Wer seine Rechte kennt, kann Konflikte frühzeitig klären oder rechtliche Schritte einleiten.


  • Wie läuft die Überprüfung der Bauzonengrösse ab? Wie kann ich mich gegen die Auszonung meiner Baulandparzelle wehren?

    Die Gemeinden sind aktuell wieder aufgefordert, die Grösse der Bauzonen zu überprüfen. Wenn noch weniger als 90% Auslastung besteht, muss die Bauzone reduziert und Bauland ausgezont werden. Die betroffenen Parzellen liegen meist am Rand der Bauzone. Das Bundesgericht hat aber auch schon eigentliche Baulücken (Ansichtssache, unbestimmter Rechtsbegriff, «Gummiparapraph») zur Entlassung in die Landwirtschaftszone zugelassen.


    Wer von einer Auszonung betroffen ist, kann den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat anfechten und dessen Entscheid beim Kantonsgericht prüfen lassen. Erst wenn die Auszonung rechtskräftig ist, kann eine Entschädigung aus materieller Enteignung geprüft werden. Diese Forderung richtet sich gegen die Gemeinde, welche den Zonenplan erlassen hat. Zuständig ist das Enteignungsgericht.


    Achtung: Wer länger eingezontes Bauland nicht überbaut, riskiert, den Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung zu verlieren, wenn dieses Land ausgezont wird (vgl. Fall Mellingen, BGE 1C_275/2022, Urteil vom 27. November 2024).


  • Was ist zu tun, wenn die Ausschreibung unfair ist?

    Das öffentliche Beschaffungswesen ist formell streng geregelt. Es soll sichergestellt werden, dass der günstigste Anbieter den betreffenden Auftrag erhält und nicht der Cousin des für den Bau zuständigen Beamten. Die Ausschreibungen werden auf simap.ch publiziert.


    Wenn sie sich für einen öffentlichen Auftrag bewerben wollen, und sehen, dass bereits die Ausschreibung fehlerhaft ist, müssen Sie diese Ausschreibung anfechten. Wenn sie zunächst den – für Sie abschlägigen - Zuschlagsentscheid abwarten, können Sie den Mangel an der Ausschreibung nicht mehr geltend machen.


    Auf diese Weise konnte unsere Mandantschaft ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts zur Gewichtung des Preiskriteriums bei einfachen Auftragsvergaben erwirken (BGE 2C_802/2021, Urteil vom 24. November 2022). Die Sache wurde zur erneuten Ausschreibung im Sinne der bundesgerichtlichen Erwägungen an die Stadt Zürich, Immobilien, zurückgewiesen.


Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah

Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

Kontakt