Strafrecht

Sie benötigen Unterstützung im Strafrecht?
Ob Vorladung durch die Polizei, Strafanzeige oder ein laufendes Verfahren - wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Strafrecht zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Sie sicher durch das Verfahren zu begleiten.

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Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht regelt, welche Handlungen verboten sind und welche Konsequenzen drohen. Oftmals beginnt ein Strafverfahren völlig unerwartet, etwa mit einer Vorladung zur Polizei oder einem Strafbefehl per Post.


Stellen Sie sich vor, Sie geraten in eine Auseinandersetzung und später wird Ihnen vorgeworfen, jemanden verletzt zu haben. Plötzlich stehen Sie als beschuldigte Person in einem Strafverfahren da. Sie stellen sich nun folgende Fragen: Muss ich eine Aussage machen? Was passiert, wenn ich nichts sage?


Hier kommt die Strafverteidigung ins Spiel. Eine Verteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, Sie korrekt informiert sind und keine unüberlegten Aussagen machen, die später gegen Sie verwendet werden können.


In gewissen Fällen ist eine Verteidigung sogar vorgeschrieben. Man spricht dann von einer Pflichtverteidigung. Das ist zum Beispiel der Fall bei schweren Vorwürfen, wie einem Tötungsdelikt.


Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung hilft, Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wie beraten und vertreten sowohl Täter als auch Opfer in allen Phasen des Strafverfahrens. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:


Beratung vor Einvernahme



Wir bereiten Sie auf die Einvernahme vor und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Wir arbeiten gemeinsam eine Verteidigungsstrategie aus und begleiten Sie auf Wunsch vor Ort. Als Anwälte für Strafrecht sind wir grundsätzlich in der ganzen Schweiz tätig, bewegen uns aber vorwiegend in Baselland, Basel-Stadt und im Aargau. Gerne empfangen wir Sie in unserem Anwaltsbüro in Liestal.


Verteidigung im Vor- und Hauptverfahren


Wir verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und Gericht. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent zu schützen und ein faires Verfahren zu sichern.


Anordnung von Untersuchungshaft und anderen Zwangsmassnahmen


Jede Haftanordnung muss sorgfältig geprüft werden. Wir kontrollieren, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gegeben sind und stellen gegebenenfalls ein Haftentlassungsgesuch.

 

Falls nötig verlangen wir die Siegelung bei einer Beschlagnahmung von Unterlagen oder elektronischen Geräten.


Opfervertretung


Opfer von Straftaten benötigen häufig rechtliche Unterstützung. Dazu gehört das Ausstellen einer Strafanzeige, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie eine kompetente Begleitung im gesamten Strafverfahren. Es besteht in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit mit den Opferhilfestellen und insbesondere der Opferhilfe beider Basel.


Jugendstrafverfahren


Wir vertreten Jugendliche im gesamten Verfahren und beraten Eltern über Rechte, Pflichten und mögliche Massnahmen.


Rechtsmittel und Berufungen


Fehlerhafte Entscheide müssen nicht akzeptiert werden. Wir analysieren Entscheide und prüfen Ihre Erfolgschancen für ein Rechtsmittel wie eine Einsprache oder eine Berufung. Selbstverständlich wahren wir Ihre Interessen auch vor den Strafgerichten.

Wieso Advokatur am Fischmarkt

Strafrechtliche Vorwürfe können für Betroffene schnell schwerwiegende Konsequenzen haben - sei es im privaten oder beruflichen Leben. Mit unseren Anwälten in Liestal stehen Ihnen Fachpersonen zur Seite, die Erfahrung mit den Abläufen im Strafverfahren haben und die Gegebenheiten in der Region Basel kennen.


  • Erfahrung & Spezialisierung – Wir sind seit vielen Jahren im Strafrecht tätig und wissen, wie Verfahren bei Polizei, Staaatsanwaltschaft und Gerichten ablaufen. Dieses Wissen setzen wir gezielt zu Ihrem Vorteil ein.
  • Individuelle Verteidigung – Kein Fall ist gleich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passende Vorgehensweise.
  • Begleitung durch das Verfahren – Ob bei einer Einvernahme, im Kontakt mit den Behörden oder vor Gericht: Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.
  • Verständliche Beratung – Uns ist wichtig, dass Sie die nächsten Schritte nachvollziehen können. Deshalb erklären wir Ihnen die rechtliche Situation klar und ohne unnötige Fachbegriffe.


So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Strafrecht in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserem Büro in Liestal.

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Robin Eschbach

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Daniela Heinis

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FAQ: Häufige Fragen zum Strafrecht

Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.

  • Darf ich meine Aussage verweigern?

    Im schweizerischen Strafverfahren gilt das Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht keinerlei Aussagen machen, erst recht nicht, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden. Gerade in der frühen Phase, in der die Vorwürfe oftmals noch unklar sind, ist Zurückhaltung entscheidend. Unüberlegte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden und die Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung einschränken. Sie haben bereits vor der ersten Einvernahme durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft das Recht, einen Anwalt beizuziehen. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt. 

  • Wann erfolgt ein Eintrag ins Strafregister und wann wird er gelöscht?

    Oftmals wird die Bedeutung eines Strafregistereintrags unterschätzt. Eintragungen ins Strafregister können sich auf Bewerbungen, Aufenthaltsbewilligungen sowie generell auf Ihre Zukunftsplanung auswirken. Ob eine Straftat im Strafregister eingetragen wird, hängt von der Art der Strafe ab. Grundsätzlich werden rechtskräftige Gerichtsurteile eingetragen, wenn es sich bei der Straftat um ein Verbrechen oder Vergehen handelt. Bei einer Übertretung kommt es unter anderem darauf an, wie hoch die Busse ist, welche ausgesprochen wurde. Wie lange ein begangenes Delikt im Strafregister eingetragen bleibt, hängt ebenfalls von der Art der Straftat sowie dem Strafmass ab.


  • Was muss ich bei der Anordnung von Zwangsmassnahmen beachten?

    Zwangsmassnahmen gehören zu den einschneidendsten Eingriffen des Strafverfahrens. Dazu zählen unter anderem Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Durchsuchungen von Geräten sowie die Untersuchungshaft. Für die Anordnung dieser Massnahmen wird ein hinreichender Tatverdacht vorausgesetzt. Ausserdem darf eine Zwangsmassnahme nur angeordnet werden, wenn die Schwere der Straftat sie rechtfertigt und sie tatsächlich notwendig ist, um das verfolgte Ziel zu erreichen.  

    Bei der Anordnung von Zwangsmassnahmen haben die Betroffenen Rechte. Wird beispielsweise Ihr Smartphone beschlagnahmt, können Sie die Siegelung verlangen, wenn Unterlagen oder Daten besonders schützenswert sind (z.B. persönliche Notizen, Anwaltskorrespondenz).

     

    Für die Anordnung einer Untersuchungshaft sind neben den allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen erforderlich. Untersuchungshaft wird insbesondere dann angeordnet, wenn befürchtet wird, dass die beschuldigte Person fliegt oder wichtige Beweismittel beseitigt.  


  • Welche Besonderheiten gibt es im Jugendstrafverfahren?

    Im Jugendstrafrecht gibt es diverse Abweichungen zum Erwachsenenstrafrecht. Der Fokus liegt stärker auf der Erziehung des Jugendlichen, nicht auf der Bestrafung. Dennoch sieht das Jugendstrafrecht ebenfalls diverse Strafen und Massnahmen vor, die erhebliche Konsequenzen haben können. Auch ein Freiheitsentzug kann bei Jugenddelikten verhängt werden. 


Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah

Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

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