Versicherungen
Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?
Ob Leistungsansprüche, Deckungsfragen oder Streitigkeiten mit Versicherungen – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche durchzusetzen und faire, praxisnahe Lösungen zu erreichen.
Was ist Versicherungsrecht?
Im Versicherungsrecht geht es um die Frage, wann eine Versicherung bezahlen muss und was Sie tun können, wenn sie es nicht tut. Nach einem Unfall kann es zum Beispiel passieren, dass die Unfallversicherung (UVG) zunächst Taggelder bezahlt, diese aber nach einiger Zeit einstellt, obwohl weiterhin Beschwerden bestehen. Dann stellt sich die Frage, ob das rechtens ist und wie man sich dagegen wehren kann.
Ein anderer häufiger Fall betrifft die Invalidenversicherung (IV). Eine Person ist länger krank und kann nicht mehr arbeiten. Sie meldet sich bei der IV an, erhält aber keinen positiven Entscheid, weil die Arbeitsfähigkeit anders eingeschätzt wird.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen verschiedenen Arten von Versicherungen. Die Sozialversicherungen (IV, UVG, ALV, KVG etc.) sind gesetzlich geregelt und sollen eine Grundabsicherung bieten. Die Privatversicherungen (z.B. Zusatzversicherungen nach dem VVG) basieren auf einem Vertrag und enthalten oft individuelle Bedingungen.
Unsere Leistungen im Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei versicherungsrechtlichen Fragen rund um die Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse, AHV, Ergänzungsleistungen usw. Insbesondere umfassen unsere Leistungen folgende Bereiche:
Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen
Wir prüfen mit Ihnen zusammen die Sach- und Rechtslage und schauen uns die vorhandenen Akten sorgfältig an. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und den Erfolgschancen. Falls nötig, holen wir mit Ihnen weitere Arztberichte oder sonstige Unterlagen ein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Diesfalls melden Sie den Fall am besten vorgängig bereits dort an und ersuchen um eine Kostengutsprache für einen Anwalt.
Unterstützung bei Ablehnung von Leistungen
Insbesondere bei Leistungsablehnungen der entsprechenden Versicherungen ist es ratsam, rechtliche Unterstützung beizuziehen. Wir überprüfen, ob die Ablehnung rechtmässig erfolgte und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Wir vertreten Sie in sämtlichen Einwand-, Einspracheverfahren gegenüber den entsprechenden Versicherungen und wahren insbesondere Ihre Fristen.
Gerichtsverfahren
Sollte das Einwand- oder Einspracheverfahren das Problem nicht bereits gelöst haben, so prüfen wir mit Ihnen die Erfolgschancen einer Beschwerde ans Gericht. Wir erstellen die Beschwerdeschrift und reichen diese innert der 30-tägigen Frist beim Gericht ein.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Rechtliche Fragen im Versicherungsbereich können für Betroffene oft unübersichtlich und belastend sein – insbesondere wenn Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden. Mit unserern Anwälten in Liestal haben Sie kompetente Partner an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit Durchsetzungsstärke und regionaler Verankerung verbinden.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Versicherungsrecht und kennen die Praxis der Versicherungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Individuelle Lösungen – Jeder Versicherungsfall ist anders. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und entwickeln eine Strategie zur bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Verlässliche Begleitung – Ob im Austausch mit der Versicherung, bei Verhandlungen oder vor Gericht – wir stehen Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
- Klare Kommunikation – Wir erklären Ihnen die rechtliche Lage verständlich und transparent, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Versicherungsrecht in der Region Basel haben.
Ihre Partner
Natalie Matiaksa
Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Mediatorin SAV

FAQ: Häufige Fragen zum Versicherungsrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Was ist der Unterschied zwischen der Unfall- und der Krankenversicherung?
Arbeitnehmer, welche in der Schweiz beschäftigt werden, sind obligatorisch über den Arbeitgeber bei einer Unfallversicherung nach UVG versichert. Die Unfallversicherung deckt Heilungskosten, Taggelder und Renten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Da bei einem anerkannten Unfall ein lebenslängliches Rückfallrecht besteht, ist es wichtig die Ablehnung eines Unfalls rechtzeitig zu überprüfen.
Die Krankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall (in Fällen, wo keine UVVG-Deckung besteht) oder Mutterschaft, jedoch mit Franchise und Selbstbehalt. Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit kann im Einzelfall entscheidend sein, insbesondere für die eigene Kostenübernahme. Versicherte tragen bei der Krankenversicherung eine Franchise (jährlicher Betrag bis zu einem gewählten Betrag, welcher selbst übernommen werden muss) sowie zusätzlich 10% Selbstbehalt bis maximal CHF 700.- pro Jahr. Die monatliche Prämie ist unabhängig vom Einkommen und variiert je nach Kanton, Versicherer und Modell.
Wann habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?
Eine IV-Rente kommt in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Erwerbstätigkeit dauerhaft um mindestens 40% einschränkt und eine Eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist.
Ziel der Invalidenversicherung ist primär die berufliche Wiedereingliederung („Eingliederung vor Rente“). Somit müssen vorgängig Eingliederungsmassnahmen durchlaufen werden, sofern diese aus gesundheitlicher Sicht nicht vollkommen aussichtslos sind. Falls die Eingliederung nicht möglich ist, dann wird eine Rente geprüft.
Auch Nichterwerbstätige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Invalidenrente.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Arbeitslosenentschädigung erhält, wer arbeitslos ist, in der Schweiz wohnt, vermittlungsfähig ist und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate Beiträge bezahlt hat. Die Arbeitslosenversicherung ersetzt in der Regel 70-80% des bisherigen Lohns. Wichtig ist, sich sofort beim RAV anzumelden und aktiv nach Arbeit zu suchen.
Wer Pflichten verletzt, muss mit Einstelltagen rechnen. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeitsstelle selbst kündigt oder ablehnt, handelt mit schwerem Verschulden und wird mit bis zu 60 Einstelltagen bestraft. Während diesen Einstelltagen wird kein Geld von der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt.
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse (BVG)?
Die Pensionskasse deckt die Risiken Alter, Invalidität und Tod ab. Versichert sind alle Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von mehr als CHF 22‘680.- (Stand 2026) beziehen. Anspruch auf Altersleistungen besteht grundsätzlich ab dem ordentlichen Pensionierungsalter (65. Altersjahr). Ein Vorbezug der Altersleistungen ist ab dem vollendeten 63. Altersjahr möglich. Auch ist es möglich die Rente aufzuschieben. Wir helfen Ihnen zu prüfen, welche Lösung für Sie die beste Option ist.
Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL)?
Ergänzungsleistungen kommen zum Tragen, wenn die Renten aus AHV oder IV nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Berechnet werden sie aufgrund der anerkannten Ausgaben und der anrechenbaren Einnahmen. Seit 2021 wurden die Regeln im EL‑Bereich deutlich verschärft – insbesondere zur Anrechnung von Vermögensverzicht sowie von Nutzniessung oder Wohnrecht an Liegenschaften. Diese Änderungen können spätere EL‑Ansprüche erheblich beeinträchtigen. Es empfiehlt sich, geplante Vermögensdispositionen frühzeitig prüfen zu lassen, um Risiken für künftige EL‑Leistungen zu vermeiden.
Wer ist bei der AHV versichert?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist eine obligatorische Versicherung für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben. Anspruch auf eine Altersrente besteht ab dem ordentlichen Rentenalter. Die Rentenhöhe hängt von der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.
Was kann ich tun bei einem negativen Entscheid einer Sozialversicherung?
Sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, können Sie in der Regel Einsprache innert 30 Tagen erheben. Wird die Einsprache abgelehnt, können Sie anschliessend Beschwerde an das zuständige Gericht erheben. Bei der IV spricht man von Einwänden anstatt von Einsprachen.
Was sind private Versicherungen (VVG) und wofür sind sie sinnvoll?
Private Versicherungen ergänzen die Sozialversicherungen und sind freiwillig. Dazu gehören etwa private Unfall, Tod und Invaliditätsversicherungen, die oft als Zusatzversicherungen zur Krankenkasse abgeschlossen werden, Krankentaggeld- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Selbständigerwerbende, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen. Sie bieten zusätzlichen Schutz, mehr Komfort oder höhere Leistungen. Die Leistungen ergeben sich aus Police und Versicherungsbedingungen, deren teils unklare Klauseln im Lichte der umfangreichen Rechtsprechung auszulegen sind.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

