Ehe / Partner & Kinder
Sie benötigen Unterstützung im Bereich der Ehe / Partnerschaft und Kinder?
Ob Trennung, Scheidung oder Fragen rund um Kinderbelange – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Bereich Ehe, Partnerschaft und Familie zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und faire, tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Was fällt in den Bereich des Familienrechts?
Eine Ehe bringt nicht nur persönliche, sondern auch rechtliche Folgen mit sich. Diese werden oft erst sichtbar, wenn sich die Situation verändert.
Kommt es zu einer Trennung, müssen plötzlich wichtige Dinge geregelt werden. Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie sieht die Betreuung der Kinder aus? Wer darf zukünftig Entscheidungen über die Kinder fällen? Wann kann ich ein Scheidungsverfahren einleiten?
Oftmals wird zunächst ein Eheschutzverfahren durchgeführt. Dort werden vorläufige Regelungen getroffen, etwa zum Getrenntleben, Unterhalt oder zur Betreuung der Kinder.
Kommt es später zu einer Scheidung, müssen sich die Ehepartner über die wichtigsten Punkte einigen. Falls eine Einigung möglich ist, wird dies in einer sogenannten Scheidungskonvention festgehalten. Darin wird zum Beispiel geregelt, wie das Vermögen aufgeteilt wird, ob Unterhalt bezahlt wird und wie die Betreuung der Kinder organisiert wird. Idealerweise wird diese Konvention gemeinsam mit dem Partner erarbeitet, oft mit Unterstützung von Anwälten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht über die offenen Punkte.
Unsere Leistungen im Familienrecht
Unsere Kanzlei begleitet Sie mit Erfahrung, Feingefühl und klaren rechtlichen Lösungen – sei es bei einer Trennung, Planung Ihres Nachlasses oder bei Konflikten innerhalb der Familie.
Scheidungen und Trennungen
Wir beraten und vertreten Sie bei einvernehmlichen und strittigen Scheidungen. Dazu gehört auch die Aushandlung, Erstellung oder Prüfung Ihrer Scheidungskonvention. In schwierigen Situationen unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer guten Lösung. Gerne unterstützen wir Sie in Scheidungsverfahren vor Gericht wahren Ihre Interessen. Als Anwälte im Scheidungsrecht sind wir in der ganzen Schweiz zugelassen, aber vorwiegend in der Nordwestschweiz tätig (Baselland, Basel-Stadt und Aargau). Gerne empfangen wir Sie in unserem Büro in Liestal.
Eheschutz und vorsorgliche Massnahmen
Nach einer Trennung können wir für Sie ein Eheschutzverfahren einleiten, um wichtige Punkte bereits vor einer Scheidung zu regeln. Es kann bereits hier beispielsweise die Höhe des Unterhalts und die Betreuung der Kinder festgelegt werden.
Güterrecht und Vermögensaufteilung
Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich oft komplexe Fragen zur Aufteilung von Vermögen und Schulden. Wir beraten Sie bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere bei gemeinsamen Konten, Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Ziel ist eine transparente und rechtlich korrekte Aufteilung, die Ihre Interessen wahrt.
Sorgerecht und Unterhalt
Bei Fragen zur Obhut, Betreuung der Kinder, Besuchsregelung oder Unterhaltsberechnung (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt und Ehegattenunterhalt) unterstützen wir Sie kompetent. Wir prüfen Ansprüche und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten, falls keine Einigung möglich ist.
Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB)
Wir beraten und vertreten Sie in Verfahren vor Kindes- und Erwachsenenbehörden (KESB). Dies betrifft insbesondere Fragen rund um das Kindeswohl, Beistandschaften oder behördliche Massnahmen. In sensiblen Situationen stehen wir Ihnen mit rechtlicher Klarheit und dem nötigen Feingefühl zur Seite.
Eheverträge
Gerne beraten wie Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten eines Ehe- oder Erbvertrags. Bei der Erstellung eines Vertrags verweisen wir gerne an Notare unseres Vertrauens.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Rechtliche Fragen rund um Ehe, Partnerschaft und Kinder können für die Betroffenen von grosser persönlicher und emotionaler Bedeutung sein. Mit unserer Anwälten in Liestal haben Sie Fachkräfte an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit Einfühlungsvermögen und regionaler Verankerung verbinden.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Familienrecht und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Praxis der regionalen Behörden und Gerichte.
- Individuelle Lösungen – Jede familiäre Situation ist einzigartig. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihre Interessen und die Ihrer Kinder bestmöglich berücksichtigen.
- Verlässliche Begleitung – Von der ersten Beratung bis hin zur Vertretung vor Behörden oder Gericht stehen wir Ihnen in der Region Basel zur Seite..
- Klare Kommunikation – Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Situation und die nächsten Schritte verstehen. Deshalb beraten wir Sie verständlich und transparent.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Fragen rund um Ehe, Partnerschaft und Kinder in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserem Anwaltsbüro in Liestal.
FAQ: Häufige Fragen zum Familienrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Wann kann ich mich scheiden lassen - und wie läuft eine Scheidung ab?
In der Schweiz ist eine Scheidung jederzeit möglich, wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind (Scheidung auf gemeinsames Begehren) oder wenn das Zusammenleben seit mindestens zwei Jahren aufgehoben ist (Scheidung auf Klage). Eine Scheidung auf Klage ist auch vor Ablauf der zwei Jahren möglich, falls die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.
Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren wird eine Scheidungsvereinbarung erstellt, in der sich die Ehegatten über Unterhalt, Kinder, Vermögen, Pensionskasse etc. einigen. Selbst wenn noch nicht alle Punkte geklärt sind, kann die Scheidung dennoch gemeinsam eingeleitet werden (Teileinigung). Die offenen Fragen werden dann vom Gericht entschieden.
Was ist ein Eheschutzverfahren?
Ein Eheschutzverfahren kommt zur Anwendung, wenn sich Ehepartner trennen, aber noch nicht geschieden sind. Es regelt die wichtigsten Punkte für die Zeit nach der Trennung. Dazu gehören insbesondere, wer in der Wohnung bleibt, wie die Betreuung der Kinder organisiert ist und wer welche Kosten übernimmt.
Das Gericht trifft dabei verbindliche Anordnungen, damit die Situation für beide Seiten klar geregelt ist. Ein Eheschutzverfahren ist oft ein erster Schritt vor einer späteren Scheidung, kann aber auch genügen, wenn keine Scheidung geplant ist.
Wie wird das Sorgerecht geregelt nach einer Trennund oder Scheidung?
Grundsätzlich behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen über das Kind gemeinsam getroffen werden müssen. Für den Entzug des Sorgerechts gelten hohe Anforderungen in der Schweiz. Das Sorgerecht kann beispielsweise entzogen werden, wenn sich ein Elternteil nicht ernstlich um das Kind kümmert oder seine Pflichten gegenüber dem Kind grob verletzt hat. Das Sorgerecht ist nicht mit der Obhut zu verwechseln.
Wie wird die Obhut für Kinder geregelt?
Bei gemeinsamen Kindern stellt sich die Frage, bei wem sie im Alltag hauptsächlich leben. Es gibt die alleinige Obhut oder die alternierende Obhut, bei der das Kind abwechselnd bei beiden Eltern wohnt. Die konkrete Betreuungslösung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der familiären Situation. Wenn immer möglich, dann wird eine alternierende Obhut vereinbart, die dem Kindeswohl häufig am besten entspricht.
Wie wird der Unterhalt für Kinder und Ehegatten berechnet?
Der Kinderunterhalt wird berechnet anhand der Bedürfnisse des Kindes und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern. Er wird in Barunterhalt und Betreuungsunterhalt aufgeteilt. Der Barunterhalt dient der konkreten Deckung der Kosten der Kinder. Der Betreuungsunterhalt ist dann geschuldet, wenn die hauptbetreuende Person wegen der Kinderbetreuung ihren eigenen Bedarf nicht decken kann.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nach einer Scheidung nur, wenn ein Partner nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Ehe lebensprägend war.
Wie wird die Pensionskasse aufgeteilt bei Scheidung?
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe angesparten Guthaben in der Pensionskasse grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Massgebend ist dabei die Zeit vom Zeitpunkt der Heirat bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens.
In der Regel wird das während dieser Zeit aufgebaute Vorsorgeguthaben hälftig geteilt. Das Geld wird nicht direkt ausbezahlt, sondern auf ein Vorsorgekonto des anderen Ehepartners übertragen.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst ausergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.


