Verwaltung und Steuern

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Verwaltung und Steuern?
Ob im Umgang mit Behörden, bei steuerlichen Fragestellungen oder bei Einspracheverfahren – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und klare, praxisnahe Lösungen zu finden.

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Was fällt in den Bereich Verwaltung & Steuern?

Das Verwaltungsrecht umfasst den Kontakt zwischen Privatpersonen und dem Staat. Immer dann, wenn eine Behörde entscheidet, wie beispielsweise bei Steuern, Bewilligungen, Subventionen oder Gebühren, wird öffentliches Recht angewendet.


In der Raumplanung könnten folgende Fälle auftreten: Sie möchten auf Ihrem Grundstück ein Haus bauen oder einen Anbau erstellen. Die Gemeinde verweigert jedoch die Baubewilligung oder macht strenge Auflagen. Oder Ihr Grundstück wird neu einer anderen Zone zugeteilt, sodass Sie es nicht mehr wie geplant nutzen können. Ist dieser Entscheid rechtmässig?


Auch im Steuerrecht kommt es häufig zu Unklarheiten. Haben Sie zum Beispiel eine Steuerveranlagung erhalten, die deutlich höher ist als erwartet, etwa weil bestimmte Abzüge nicht anerkannt wurden oder Ihr Einkommen anders berechnet wurde?


In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Dabei müssen jedoch unbedingt die Fristen eingehalten werden.


Unsere Leistungen im Bereich Verwaltung & Steuern

Wir beraten und unterstützen Sie in jeglichen Verwaltungsverfahren und setzen Ihre Rechte durch. Insbesondere können wir Ihnen in folgenden Bereichen umfassend beistehen:


Einsprache und Beschwerde gegen Steuerveranlagerungen


Fehlerhafte oder ungünstige Steuerveranlagungen können häufig erfolgreich angefochten werden. Wir formulieren für Sie die Einsprache und ergreifen weitere Rechtsmittel bei einem negativen Einspracheentscheid.


Begleitung bei Subventionen


Wir überprüfen für Sie, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Subventionen erfüllen.


Baueinsprachen und Beschwerden an die Baurekurskommission und das Kantonsgericht


Im öffentlichen Baurecht führt der Instanzenzug nach dem Einspracheentscheid des Bauinspektorates über die Baurekurskommission und das Kantonsgericht. Im Aargau und im Kanton Solothurn sind die Gemeinden Bewilligungsbehörden und die Beschwerden gehen an das Departement und anschliessend an das Verwaltungsgericht.

 

Wir unterstützen Sie auf diesem Weg als Bauherrschaft oder als Einsprechende.


Anfechtung raumplanerischer Entscheide


Wie helfen Ihnen bei der Anfechtung raumplanerischer Entscheide und wahren die entsprechende Frist für Sie.

Wieso Advokatur am Fischmarkt

Rechtliche Fragen im Bereich Verwaltung und Steuern können für Privatpersonen und Unternehmen komplex und oft mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Mit unseren Spezialisten in Liestal haben Sie Fachpersonen an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit einem strukturierten Vorgehen und regionaler Verankerung verbinden.


  • Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Verwaltungs- und Steuerrecht und kennen die Abläufe bei Behörden sowie die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Individuelle Lösungen – Jede Situation erfordert eine differenzierte Betrachtung. Wir entwickeln Lösungen, die auf Ihre persönlichen oder unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
  • Verlässliche Begleitung – Ob im Kontakt mit Behörden, bei Einsprachen oder im Rechtsmittelverfahren – wir stehen Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
  • Klare Kommunikation – Wir legen Wert auf eine verständliche Beratung ohne juristisches Fachchinesisch.


So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner im Bereich der Verwaltung und Steuern in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserer Kanzlei in Liestal.

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Ihre Partner

Erik Wassmer

Erik Wassmer

Rechtsanwalt


wassmer@fischlex.ch

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Katharina Bossert

Katharina Bossert

Rechtsanwältin, Mediatorin SAV


bossert@fischlex.ch

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FAQ: Häufige Fragen im Bereich Verwaltung & Steuern

Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.

  • Was versteht man unter Verwaltungsrecht?

    Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen und staatlichen Behörden. Es betrifft viele Alltagssituationen, etwa bei Baubewilligungen, Subventionen oder Gebühren. 

  • Was sind Subventionen und öffentliche Abgaben?

    Subventionen sind finanzielle Beiträge des Staates, etwa für Landwirtschaft, Bildung, Energieeffizienz oder Kulturprojekte. Der Erhalt von Subventionen ist abhängig von der Erfüllung spezifischer Kriterien durch den Subventionsempfänger. Die weiteren Voraussetzungen hängen davon ab, um welche Subventionsart es sich handelt. 


    Öffentliche Abgaben umfassen Steuern, Gebühren und Beiträge, z.B. für Abfall, Wasser oder Bewilligungen. 


  • Welche Arten von Steuern gibt es in der Schweiz?

    In der Schweiz erhebt der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern. Je nach Wohnort, Einkommen, Vermögen und Lebenssituation fallen unterschiedliche Steuern an.


    Zu den wichtigsten Steuerarten gehören die Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Daneben existieren weitere Spezialsteuern wie Motorfahrzeugsteuern oder Hundesteuern. 


    Die Einkommenssteuer wird auf das gesamte Einkommen der betreffenden Person erhoben. Die Höhe hängt vom Einkommen, vom Zivilstand, von Kindern und vom Wohnort ab. 


    Die Vermögenssteuer wird auf das gesamte Nettovermögen erhoben, also auf das Vermögen abzüglich Schulden. Dazu zählen unter anderem Bankguthaben, Wertschriften und Fahrzeuge. Liegenschaften werden zum Katasterwert berücksichtigt. Dieser Wert ist kantonal unterschiedlich.


  • Welche Steuern bezahlen Privatpersonen in der Schweiz?

    Privatpersonen zahlen in der Regel Einkommens- und Vermögenssteuern an Bund, Kanton und Gemeinde. Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien können zusätzlich Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern anfallen. Erbschaften und Schenkungen werden je nach Kanton unterschiedlich besteuert, oft mit Befreiungen für Ehepartner und direkte Nachkommen. Die Mehrwertsteuer wird indirekt beim Konsum von Produkten bezahlt und ist in den Preisen bereits enthalten. 

  • Wie kann ich mich gegen eine falsche Steuerveranlagerung wehren?

    Wer mit einer Steuerveranlagung nicht einverstanden ist, kann innert einer Frist von 30 Tagen Einsprache erheben. Dabei können alle möglichen Fehler korrigiert werden, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Die Frist ist unbedingt einzuhalten, ansonsten wird die Steuerveranlagung rechtskräftig. Das Einspracheverfahren ist kostenlos. 


    Wird die Einsprache abgelehnt, können Sie innerhalb vom 30 Tagen beim Steuergericht Rekurs (bei Staatssteuern) oder Beschwerde (bei direkter Bundessteuer) erheben. Das Beschwerdeverfahren ist teuer. Zudem wird ein separates Verfahren für die Bundessteuern geführt, was die Kosten verdoppelt. 


Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah

Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.

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