Prozessrecht und SchKG
Sie benötigen Unterstützung im Prozessrecht oder im SchKG?
Ob Durchsetzung von Forderungen, Abwehr einer Betreibung oder Begleitung im Gerichtsverfahren – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent zu vertreten und effiziente, praxisnahe Lösungen zu erreichen.
Was ist Prozessrecht & SchKG?
Sie erhalten per Post einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt. Darin steht, dass Sie einer Person oder einem Unternehmen Geld schulden. Vielleicht überrascht Sie das, weil Sie der Meinung sind, dass Sie nicht schulden. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt des Briefes beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Damit bestreiten Sie die Forderung. Danach muss die andere Partei beweisen, dass die Forderung tatsächlich besteht. Diese können dann beispielsweise ein Schlichtungsverfahren einleiten, damit dort eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
Dieses Rechtsgebiet betrifft alle Situationen, in denen Geld eingefordert wird oder Schulden bestehen.
Ein anderer typischer Fall wäre, dass Sie eine Forderung gegen ein Unternehmen haben, über das Konkurs eröffnet wurde. In diesem Fall können Sie Ihr Geld nicht einfach einfordern, sondern müssen Ihre Forderung im Konkursverfahren anmelden.
Unsere Leistungen im SchKG
Im Betreibungsrecht ist ein schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Wir unterstützen Gläubiger als auch Schuldner bei allen rechtlichen Schritten.
Betreibungen
Wir unterstützen Sie dabei, offene Forderungen rechtlich korrekt durchzusetzen. Dazu gehört die Erstellung und Einreichung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt sowie die Begleitung aller anschliessenden Schritte, damit Ihre Ansprüche effizient und ohne Verzögerungen vorangetrieben werden.
Abwehr von ungerechtfertigten Betreibungen
Wenn Sie eine Betreibung erhalten, prüfen wir die Forderung sorgfältig und erheben – falls notwendig – fristgerecht Rechtsvorschlag. Wir setzen uns dafür ein, dass unberechtigte Betreibungen gelöscht werden.
Beseitigung des Rechtsvorschlags
Im Auftrag von Gläubigern führen wir Rechtsöffnungsverfahren durch und stellen sicher, dass der Rechtsvorschlag rasch und rechtssicher beseitigt wird. Danach sorgen wir dafür, dass die Betreibung unmittelbar weitergeführt werden kann.
Fortsetzung der Betreibung
Nachdem der Rechtsvorschlag beseitigt worden ist, kann die Betreibung auf dem Weg der Pfändung, der Konkursandrohung oder der Pfandverwertung fortgesetzt werden.
Drittansprüche im Pfändungsvefahren
Wurde ein Vermögenswert von Ihnen im Verfahren gegen eine andere Person gepfändet? Wir helfen Ihnen, diesen Vermögenswert aus der Pfändung zu befreien und die Verwertung zu verhindern.
Unsere Leistungen im Prozessrecht
Begleitung im Schlichtungsverfahren
Jeder Prozess beginnt grundsätzlich mit einem Schlichtungsbegehren. Dabei ist auf die korrekte Formulierung der Rechtsbegehren zu achten. Diese fliessen dann bei missglückter Schlichtung in die Klagbewilligung ein.
Ausformulieren der Klage bzw. der Klageantwort
Die Klagbewilligung ist innert 30 Tagen (z.B. Mietrecht) bzw. 3 Monaten (die meisten anderen Verfahren) zusammen mit der Klage an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Wir formulieren für Sie die Klage aus und achten auf vollständige Tatsachenbehauptungen und Beweisanträge. Oft kommt es zu einem zweiten Schriftenwechsel. Der Kläger kann noch eine Replik einreichen. Auf diese antwortet der Beklagte mit der Duplik.
Vorsorgliche Massnahmen (insbes. Bauhandwerkerpfandrecht)
Bereits vor Einleitung eines Prozesses können vorsorglich Begehren gestellt werden. Darunter fällt in erster Linie die superprovisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Wir helfen Ihnen, dieses Begehren zu formulieren, die Grundlagen für den Pfandrechtseintrag zu beschaffen und die Eintragung beim zuständigen Gericht zu beantragen. Wichtig ist, dass die Eintragung im Grundbuch noch innerhalb der 4 Monate seit der letzten massgeblichen Arbeit erfolgt. Sicherheitshalber sollte das Gesuch an das Gericht drei Tage vor Fristablauf eingereicht und eng begleitet werden (bis zur schriftlichen Bestätigung der erfolgten Eintragung durch das Grundbuchamt).
Auch wenn Sie von einer solchen Pfandrechtseintragung auf Ihrem Grundstück betroffen sind, können wir Ihnen helfen. Sehr oft werden solche Eintragungen von Subunternehmern erwirkt, welche mit Ihnen als Bauherrschaft gar keinen Vertrag haben. Sie kennen diese Personen möglicherweise gar nicht. Wir unterstützen Sie dabei, die Vertragskette aufzuspüren und Ihren Vertragspartner zur Sicherheitsleistung zu veranlassen, damit das Pfandrecht abgelöst wird. Gegenüber Ihrem direkten Vertragspartner, oft ein Generalunternehmen, steht Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Er ist verpflichtet, Ihnen ein unbelastetes Werk abzuliefern.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Rechtliche Fragen im Bereich Prozessrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) können für Betroffene schnell komplex und belastend werden – sei es bei der Durchsetzung von Forderungen oder bei der Abwehr von Betreibungen. Mit unserer Kanzlei in Liestal haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der rechtliche Kompetenz mit Durchsetzungsstärke und regionaler Verankerung verbindet.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Prozessrecht und im SchKG und kennen die Abläufe bei Gerichten und Betreibungsämtern sowie die praktische Umsetzung im Verfahren.
- Individuelle Lösungen – Jeder Fall ist anders. Wir entwickeln massgeschneiderte Strategien, die Ihre Interessen bestmöglich wahren.
- Verlässliche Begleitung – Von der Einleitung eines Verfahrens über die Vertretung vor Gericht bis hin zu Betreibungs- und Konkursverfahren stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
- Klare Kommunikation – Wir erklären Ihnen die rechtlichen Schritte verständlich und transparent, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für SchKG und Prozessrecht in Liestal haben.
FAQ: Häufige Fragen zum SchKG und Prozessrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Wie leite ich eine Betreibung ein?
Wenn Sie eine offene Forderung durchsetzen möchten, können Sie beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren einreichen. Das entsprechende Formular ist online oder direkt beim Betreibungsamt erhältlich. Nachdem das Betreibungsbegehren eingereicht wurde, erhält der Schuldner den Zahlungsbefehl, mit dem er nochmals kurz Zeit bekommt, die offene Forderung zu bezahlen. Ist die Schuld nach 20 Tagen immer noch nicht bezahlt und hat der Schuldner kein Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt einreichen. Auch dieses Begehren ist online oder beim Betreibungsamt erhältlich.
Was muss ich tun, wenn ich eine Betreibung erhalten habe?
Wenn sie mit der geltend gemachten Forderung nicht einverstanden sind, können Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Diesen können Sie mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt einreichen. Mit dem Rechtsvorschlag wird die Betreibung vorübergehend gestoppt. Sie müssen somit bei Erhalt einer Betreibung schnell reagieren und falls nötig zeitnah eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.
Wie beseitige ich einen Rechtsvorschlag?
Wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, ist die Betreibung vorerst blockiert. Als Gläubiger müssen Sie nun den Rechtsvorschlag beseitigen. Wenn Sie eine Schuldanerkennung (z.B. unterschriebener Vertrag) über die geltend gemachte Forderung haben, können Sie beim Gericht provisorische Rechtsöffnung beantragen. Wird diese erteilt, können Sie die Betreibung mit einem Fortsetzungsbegehren wieder aufnehmen.
Haben Sie keinen schriftlichen Beweis für die Forderung, müssen Sie beim zuständigen Gericht Klage einreichen, um die Forderung bestätigen zu lassen. Vor der Klageeinreichung muss ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden.
Liegt bereits ein gerichtliches Urteil vor, welches die Forderung belegt, so können Sie beim Gericht die definitive Rechtsöffnung verlangen.
Welche Arten von Betreibungen gibt es?
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Betreibungsarten: Die Betreibung auf Pfändung, die Betreibung auf Pfandverwertung und die Betreibung auf Konkurs. Haben Sie zur Sicherung einer Forderung ein Pfand erhalten, dann kommt die Betreibung auf Pfandverwertung zum Zuge.
Das Betreibungsamt prüft von sich aus, welche Betreibungsart im konkreten Fall zur Anwendung kommt.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.


