Erbrecht
Sie benötigen Unterstützung im Erbrecht?
Ob Nachlassplanung, Testament oder Streitigkeiten unter Erben – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, klare, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Interessen vorausschauend zu sichern.
Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht wird meistens dann relevant, wenn ein Todesfall eintritt. Neben der emotionalen Situation kommen oft auch rechtliche Fragen dazu.
Zum Beispiel kann es sein, dass mehrere Personen erben und sich nicht einig sind, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Vielleicht gibt es ein Testament, das unterschiedlich verstanden wird, oder einzelne Personen sind der Meinung, dass dadurch ihre Pflichtteile verletzt sind. Solche Erbteilungsstreitigkeiten können schnell zu Spannungen innerhalb der Familie führen.
Dabei spielen Begriffe wie Erbteile und Pflichtteile eine wichtige Rolle. Der Erbteil bestimmt, wer welchen Anteil am Nachlass erhält. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanteil, der bestimmten Angehörigen, etwa Kindern oder Ehepartnern, zusteht und nicht einfach entzogen werden kann.
Beispiel: Eine Person hinterlässt ein Vermögen von CHF 600'000 und hat einen Ehepartner sowie zwei Kinder. Gesetzlich würde der Ehepartner die Hälfte erhalten (CHF 300'000), die Kinder teilen sich die andere Hälfte (je CHF 150'000). Der Pflichtteil beträgt für die Kinder heute je ½ des gesetzlichen Erbteils (also je CHF 75’000), für den Ehepartner ebenfalls ½ des gesetzlichen Erbteils (also CHF 150'000). Das bedeutet, ein Teil des Vermögens ist geschützt, ein anderer Teil kann frei im Testament verteilt werden.
Unsere Leistungen im Erbrecht
Unsere Kanzlei begleitet Sie mit Erfahrung, Feingefühl und klaren rechtlichen Lösungen – sei es bei der Planung Ihres Nachlasses oder bei Konflikten unter den Erben.
Erbverträge
Gerne beraten wie Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten eines Ehe- oder Erbvertrags. Bei der Erstellung eines Vertrags verweisen wir gerne an Notare.
Testament und Nachlassplanung
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher zu gestalten. Dabei erklären wir Ihnen die Pflichtteile, die gesetzlichen Ansprüche sowie Ihren Gestaltungsspielraum.
Erbstreitigkeiten und Durchsetzung von Ansprüchen
Kommt es nach einem Todesfall zu Konflikten, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir unterstützen bei der Erbteilung, der Anfechtung von Testamenten, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Enterbungen.
Wieso Advokatur am Fischmarkt
Rechtliche Fragen im Erbrecht sind oft mit persönlichen und emotionalen Themen verbunden und können gleichzeitig komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Mit unsereren Anwälten in Liestal haben Sie kompetente Fachpersonen an Ihrer Seite, die rechtliche Kompetenz mit Einfühlungsvermögen und regionaler Verankerung verbinden.
- Erfahrung & Spezialisierung – Wir beraten seit vielen Jahren im Erbrecht und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Praxis bei Behörden und Gerichten.
- Individuelle Lösungen – Jede familiäre und vermögensrechtliche Situation ist einzigartig. Wir entwickeln Lösungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Interessen entsprechen.
- Verlässliche Begleitung – Von der Nachlassplanung über die Erstellung von Testamenten bis hin zur Vertretung in Erbstreitigkeiten stehen wir Ihnen in Liestal und Umgebung zur Seite.
- Klare Kommunikation – Wir erklären Ihnen die rechtliche Situation verständlich und transparent, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
So wissen Sie, dass Sie mit uns einen kompetenten und regional verankerten Ansprechpartner für Erbrecht in der Region Basel haben. Gerne empfangen wir Sie in unserer Kanzlei in Liestal.
FAQ: Häufige Fragen zum Erbrecht
Gerne beraten wir Sie, sollte Ihre Frage in unserem FAQ nicht beantwortet werden.
Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
Ein Testament kann entweder handschriftlich verfasst, öffentlich beurkundet oder mündlich (mit Zeugen) abgegeben werden. Darin können Sie festlegen, wer was erben soll und einzelne Personen bevorzugen. Wurden gewisse Formvorschriften nicht eingehalten, wie beispielsweise das Fehlen einer Unterschrift, führt dies schnell zu einem ungültigen Testament. Eine rechtliche Beratung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.
Welche Pflichtteile gibt es im schweizerischen Erbrecht und wie hoch sind diese?
Die Kinder und der überlebende Ehepartner haben Anspruch auf einen gesetzlich geschützten Pflichtteil. Dieser Anteil darf nicht durch ein Testament entzogen werden.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für die Eltern keinen Pflichtteil mehr. Mit diesem Link (https://rechtswissen.ch/tools/erbrechner/) können Sie online die Pflichtteile berechnen.
Brauche ich einen Ehe- oder Erbvertrag - und was regeln solche Verträge?
Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle Anpassungen zum Güterstand und Eigentumsverhältnissen. Ein Erbvertrag wiederum erlaubt verbindliche Abmachungen zur späteren Erbteilung und schafft Klarheit für Ehepartner und Kinder. Beide Verträge müssen von einem Notar öffentlich beurkundet werden und verhindern häufig spätere Streitigkeiten.
Kann ich jemanden enterben und unter welchen Voraussetzungen?
Eine Enterbung ist in der Schweiz nur in Ausnahmefällen möglich. Ein zulässiger Enterbungsgrund liegt vor, wenn der Erbe gegen den Erblasser eine schwere Straftat begangen hat oder familienrechtliche Pflichten schwer verletzt hat. Die Gründe müssen im Testament klar benannt werden. Da Enterbungen oft später zu Streitigkeiten führen, lohnt sich eine sorgfältige Formulierung sowie eine vorgängige juristische Beratung.
Unser Ansatz – lösungsorientiert und praxisnah
Wir setzen auf klare Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten und eine transparente Kostenstruktur. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst aussergerichtlich zu lösen, um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung.


